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Architekten / Planer


Als Generalunternehmer müssen Sie die Gewährleistung für das Gebäude übernehmen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Ihr Kunde sich bei Reklamationen an Sie wenden muss. Erst im Nachhinein können Sie sich dann an Ihren Handwerker wenden.
Durch die Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 sind die Ansprüche an die Architekten und Planer enorm gestiegen. Der Gesetzgeber fordert, dass die Luftdichtheit an Gebäuden mit der Planung beginnt.
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Oft nutzt aber die beste Planung nichts, wenn bei der Ausführung Fehler gemacht werden. Wer diese Fehler (Handwerker oder Selbstbauer) zu verantworten hat, ist dem Gesetzgeber egal.
Der Architekt und Planer steht hier nicht zuletzt mit seinem guten Namen in der Verantwortung. Der BlowerDoor Test hat sich hier sehr bewährt, da der Handwerker schon von Beginn an weiß, daß bei dem Bauvorhaben auf Luftdichte besonderer Wert gelegt wird. Ein BlowerDoor Test nach Messverfahren B hilft hier Bauschäden zu vermeiden.
Eine zweite Messung nach Fertigstellung (Messverfahren A) bei der Übergabe des Gebäudes an den Bauherrn, dient dem Qualitätsnachweis. Das sichert Ihnen zufriedene Kunden
Wir helfen auch gerne schon während der Planungphase, um gewerkübergreifende Fehler von Anfang an zu vermeiden.
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